Knappe Flächen, wachsender Nutzungsdruck: Die Ausgangslage
Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Entwicklung neuer Gewerbeflächen gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben der Kommunen und Regionen. Beide benötigen jedoch eine Ressource, die insbesondere in verdichteten Räumen immer knapper wird: geeignete und verfügbare Flächen. Neben Photovoltaik und Gewerbe konkurrieren auch Wohnungsbau, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Erholung und die notwendige Energieinfrastruktur um den begrenzten Raum. Die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das sogenannte EEG 2027, dürfte diesen Nutzungsdruck weiter erhöhen und die Konkurrenz zwischen Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Gewerbeflächen tendenziell verschärfen.
EEG 2027: Das ändert sich bei der Photovoltaik-Ausschreibung
Die Bundesregierung hat den Entwurf der EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, muss zuvor jedoch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Einzelne Regelungen benötigen außerdem die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.[1] Die Novelle hält an dem Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Auch das Ausbauziel von 215 Gigawatt installierter Photovoltaikleistung bis 2030 bleibt bestehen.[2] Allerdings richtet die Bundesregierung den weiteren Ausbau stärker an Wirtschaftlichkeit, Marktbedingungen und verfügbaren Netzkapazitäten aus.[1]
Warum PV-Freiflächenanlagen und Gewerbe dieselben Standorte suchen
Für die Flächenkonkurrenz ist vor allem die geplante Verschiebung innerhalb des Photovoltaikausbaus relevant. Die jährliche Ausschreibungsmenge für Solaranlagen des ersten Segments, zu denen überwiegend PV-Freiflächenanlagen gehören, soll von bisher 9.900 auf 14.000 Megawatt steigen. Das entspricht einer Erhöhung um rund 41 Prozent. Gleichzeitig soll die Ausschreibungsmenge für größere PV-Dachanlagen von 2.300 auf 1.500 Megawatt pro Jahr sinken.[1] Darüber hinaus wird die bisherige Vorgabe entfallen, nach der mindestens die Hälfte des Photovoltaikausbaus auf, an oder in Gebäuden beziehungsweise an Lärmschutzwänden zu erfolgen hat.[3] Der Gesetzgeber setzt damit stärker auf kostengünstige Freiflächenanlagen.
Diese Verschiebung kann die Nachfrage nach großen, gut erschlossenen und netznahen Grundstücken erhöhen. PV-Projektentwickler und ansiedlungsinteressierte Unternehmen suchen teilweise nach Flächen mit ähnlichen Standortmerkmalen: Sie sollten ausreichend groß, gut erreichbar, planungsrechtlich nutzbar und möglichst konfliktarm sein. Besonders attraktiv sind Standorte in der Nähe leistungsfähiger Stromnetze und Umspannwerke. Genau diese Netznähe gewinnt jedoch auch für Gewerbe- und Industriebetriebe an Bedeutung, da Unternehmen für ihre Produktion zunehmend große Mengen an erneuerbarem Strom benötigen. Damit konkurrieren Photovoltaik und Gewerbe nicht nur um die Fläche selbst, sondern auch um Netzanschlüsse und verfügbare Netzkapazitäten.
Das EEG entscheidet nicht über die Fläche – aber über den Investitionsdruck
Das EEG weist allerdings keine Flächen für Photovoltaik aus und entscheidet auch nicht unmittelbar über ihre planungsrechtliche Nutzung. Es gestaltet vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung erneuerbaren Stroms. Ob auf einer Fläche tatsächlich eine PV-Anlage oder ein Gewerbegebiet entsteht, hängt weiterhin von der Landes- und Regionalplanung, der kommunalen Bauleitplanung, den naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie der jeweiligen kommunalen Entwicklungsstrategie ab. Durch die höheren Ausschreibungsmengen entstehen jedoch stärkere Investitionsanreize für Freiflächenanlagen. Dadurch kann der wirtschaftliche Druck auf Grundstücke steigen, die grundsätzlich auch für eine gewerbliche Entwicklung geeignet wären.
Solarpark oder Gewerbegebiet? Die Abwägung für Kommunen
Für Kommunen entsteht daraus eine anspruchsvolle Abwägung. Ein Solarpark lässt sich häufig schneller realisieren und kann über Pachteinnahmen, Gewerbesteuer und eine finanzielle Beteiligung an der Stromerzeugung vergleichsweise sichere Einnahmen ermöglichen. Ein Gewerbegebiet benötigt dagegen meist längere Planungs- und Erschließungszeiträume, kann langfristig aber mehr Arbeitsplätze, Unternehmensinvestitionen und regionale Wertschöpfung schaffen. Gleichzeitig sollten Kommunen nicht jede vorsorglich ausgewiesene Gewerbefläche dauerhaft freihalten, wenn dafür keine realistische Nachfrage besteht. Entscheidend ist deshalb eine differenzierte Bewertung der Flächen nach ihrer langfristigen strategischen Bedeutung.
Agri-PV, Moor-PV & Co.: Förderung als Instrument gegen Nutzungskonflikte
Die EEG-Novelle enthält auch Regelungen, die Nutzungskonflikte begrenzen können. Eine besondere Förderung soll künftig vor allem für Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen bestehen bleiben. Bei der Agri-PV wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromerzeugung verbunden, sodass die Fläche weiterhin überwiegend für den Anbau oder die Tierhaltung zur Verfügung steht. Die geplante Einschränkung der besonderen Förderung kann allerdings auch kritisch bewertet werden: Andere flächenschonende Lösungen, beispielsweise Photovoltaik über Parkplätzen oder auf künstlichen Gewässern, sollen keinen vergleichbaren Bonus mehr erhalten.[1] Gerade solche Anlagen könnten Strom erzeugen, ohne zusätzliche Freiflächen in Anspruch zu nehmen.
Netzintegration und Direktvermarktung als neue Steuerungsgrößen
Neben der Flächenverfügbarkeit rückt die Novelle die Markt- und Netzintegration stärker in den Mittelpunkt. Neue Anlagen sollen ihren Strom grundsätzlich direkt vermarkten. Gleichzeitig gewinnen Speicher an Bedeutung, da sie Erzeugungsspitzen aufnehmen und den Strom zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen können. Das parallel zur EEG-Novelle beschlossene Netzanschlusspaket soll den Ausbau zudem stärker in Regionen lenken, in denen ausreichende Netzkapazitäten vorhanden sind.[1] Dadurch kann die räumliche Steuerung verbessert werden. Es besteht jedoch auch die Gefahr, dass sich die Nachfrage nach den wenigen Standorten mit guten Netzanschlussbedingungen zusätzlich konzentriert.
Dächer statt Freiflächen: Ungenutzte Potenziale für die Energiewende
Photovoltaik und Gewerbe müssen dennoch keine Gegenspieler sein. Ein großer Teil des benötigten Solarstroms kann auf bereits genutzten oder versiegelten Flächen erzeugt werden. Besonders große Potenziale bieten Dächer von Gewerbe- und Industriehallen, überdachte Parkplätze, Konversionsflächen, Deponien und andere vorbelastete Standorte. Unternehmen können den erzeugten Strom unmittelbar für ihre Produktion, Elektromobilität oder Wärmeversorgung nutzen. In Verbindung mit Speichern lässt sich der Eigenverbrauch weiter erhöhen. Dadurch sinken Energiekosten, während zugleich keine zusätzlichen Freiflächen beansprucht werden.
Power Purchase Agreements: Wenn Energieerzeugung und Gewerbe zusammenwachsen
Auch langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements, ermöglichen eine Verbindung von Energieerzeugung und Gewerbeentwicklung. Bei einer standortbezogenen Vereinbarung errichtet ein Betreiber beispielsweise eine PV-Anlage auf dem Dach einer Produktions- oder Lagerhalle und liefert den Strom direkt an das dort ansässige Unternehmen. Der Betrieb erhält langfristig kalkulierbaren grünen Strom, ohne die gesamte Anfangsinvestition selbst tragen zu müssen. Gleichzeitig erfolgt die Stromerzeugung ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne Belastung des öffentlichen Netzes durch den vor Ort verbrauchten Strom.
Standortvorteil erneuerbare Energien: Chancen für die Metropolregion Hamburg
Darüber hinaus kann die Nähe zu großen Wind- und Solarparks einen wichtigen Standortvorteil darstellen. Energieintensive oder energiewendeorientierte Unternehmen suchen zunehmend Standorte mit Zugang zu erneuerbarem Strom, leistungsfähigen Netzen, Umspannwerken und perspektivisch auch Wasserstoffinfrastrukturen. Gerade in den ländlichen und küstennahen Teilräumen der Metropolregion Hamburg können daraus neue wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten entstehen. Voraussetzung ist, dass die Energie- und Gewerbeflächenplanung nicht getrennt voneinander erfolgt, sondern Erzeugung, Netzinfrastruktur, Speicherung und Unternehmensansiedlungen gemeinsam betrachtet werden.
Fazit: Integrierte Planung statt Flächenkonkurrenz
Insgesamt verstärkt die geplante EEG-Neufassung den wirtschaftlichen Anreiz für PV-Freiflächenanlagen und damit voraussichtlich auch den Nutzungsdruck auf geeignete Standorte. Ob daraus eine direkte Konkurrenz zu Gewerbeflächen entsteht, hängt jedoch maßgeblich von der regionalen und kommunalen Flächensteuerung ab. Kommunen sollten strategisch wichtige Gewerbeflächen sichern, den Photovoltaikausbau vorrangig auf Dächern, versiegelten und vorbelasteten Flächen vorantreiben und Mehrfachnutzungen konsequent berücksichtigen. Eine integrierte Planung kann dazu beitragen, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung miteinander zu verbinden.
Quellen
[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor, Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026.
[2] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Weitere Details zum EEG 2023.
[3] § 4 EEG 2023: angestrebter mindestens gleich hoher Zubau von Solaranlagen auf Gebäuden beziehungsweise Lärmschutzwänden und Solaranlagen des ersten Segments. Siehe aktuelle Fassung des EEG.

Melika Hashemi
Sie möchten sich zu diesem Thema austauschen? Schreiben Sie mir gerne: melika.hashemi@moduldrei.de
